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Förderung durch Krankenkassen

<br/> Ihr gutes Recht Ihr gutes RechtTai Chi und Qi Gong zählen als Methoden zur Stressprävention nach Paragraf 20 SGB V Sozialgesetzbuch. Die Krankenkassen sind vom Gesetzgeber verpflichtet Gesundheitsprävention zu fördern. Deshalb erhalten Mitglieder eine nachträgliche Zuzahlung auf entsprechende Aktivitäten. Sind Sie Mitglied in einer privaten Kasse ist eine Förderung in Ihrem Vertrag geregelt.

 

Vier Schritte auf dem sicheren Weg zum Zuschuss:

<br/> Zertifikat Tai Chi Zertifikat Tai Chi
1 - Bei der Krankenkasse erkundigen.  2 - Anerkannten Kurs buchen und zahlen:
     Tai Chi

    Qi Gong
    Kai Men
3 - mindestens 80% anwesend sein.
4- 
Eine detaillierte Teilnahmebestätigung stellen am Kursende kostenlos aus.
      Die anschließend der Kasse vorlegen.
5- Lächeln und Freuen!

Es gibt für unsere Kurse in der Regel einen Zuschuss von ca 80€.
Die Höhe des Zuschusses ist von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich und ändert sich jedes Jahr und manchmal auch öfters. Wir können darüber keine verlässlichen Angaben machen.

Deshalb empfehlen wir Ihnen sich vor Kursbuchung konkret unter Angabe von Thema, Dauer, Kursleiter, Ort, Veranstalter über die Akzeptanz, die Höhe und Bedingungen des Zuschusses bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Hilfreich ist hier der Hinweis auf unsere Zertifikate bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) siehe unten.

Wir hatten bis heute noch keine Beschwerden über Probleme bei der Erstattung. Weil sich  die Gesetzeslage und die Ausführungsverordnungen permanent ändern, können  wir aber keinerlei Garantie gewährleisten. Ganz sicher gehen Sie mit einer schriftlichen Zusage Ihrer Versicherung. Dieses Vorgehen empfehlen wir. Bei einigen bekannten Krankenkassen (TK, AOK, Barmer, u.ä.) sind wir schon seit Jahren in der Datenbank. Dann geht das fix.

Seit 2002 hat der Gesetzgeber 2002 im Sozialgesetzbuch Paragraf 20 SGB V Tai Chi und Qi Gong als Mittel zur Primärprävention akzeptiert und geregelt wie gesetzliche Krankenkassen diese Gesundheitsvorsorge fördern sollen. Seitdem hat es etliche Änderungen im Gesetzstext und dem Leitfaden dazu gegeben. Seit 2015 ist die Zertifizierung des Angebots bei der Zentralen Prüftstelle Prävention in Essen Voraussetzung zur Erstattung eines Teilbetrages durch die Krankenkasse.
 

Hier alle unsere  gültigen Zertifikate bei der ZPP (zentrale Prüfstelle Prävention)

Stephan Röll

Zertifikat der Zentralen Prüfstelle Prävention für Tai Chi (Taijiquan) 10 Termine
Zertifikat der Zentralen Prüfstelle Prävention für Tai Chi (Taijiquan) 11 Termine
Zertifikat der Zentralen Prüfstelle Prävention für Tai Chi (Taijiquan) 12 Termine
Zertifikat der Zentralen Prüfstelle Prävention für Qigong

Josefine Carls

Zertifikat der Zentralen Prüfstelle Prävention für Qigong

Einige Krankenkassen prüfen aber immer noch aufwendig den Einzelfallprüfung. Sind Sie Mitglied in einer privaten Kasse ist eine Förderung in Ihrem Vertrag geregelt.